Ende September findet der Gründungsabend in Frankfurt statt.

© Animexx e.V./Deutsche Cosplaymeisterschaft

Ende September findet der Gründungsabend in Frankfurt statt.

 

Am 26.September wird der „Deutsche Cosplayförderverein“ ins Leben gerufen. An diesem Tage findet um 14:00 Uhr im Haus der Jugend, Deutschherrnufer 12, 60594 Frankfurt, Raum Skyline-Deck der erste Zusammentreff statt.

 

Der Hintergrund

Cosplay ist ein tolles und schönes Hobby. In den letzten Jahren hat sich auch auf Wettbewerbsseite (DCM und WCS) sich einiges getan, damit das Thema positiv bekannt wird. Dennoch erscheint es wichtig, dass Cosplay in Deutschland auch nachhaltig und langfristig existiert, bzw. gefördert wird. Dies möchte gerne dieser Förderverein in Form von finanzielle Unterstützung für Projekte investieren, die diesem Ziel dienen.

 

Tagesordnung

  1. Begrüßung
  2. Vorstellung der vorläufigen Vereinssatzung und Beitragsordnung
  3. Aussprache zur Vereinssatzung
  4. Aussprache Beitragsordnung
  5. Wahl eines Versammlungsleiters
  6. Wahl eines Protokollführers
  7. Wahl des Vorstandes
  8. Weitere Vorgehensweise
  9. Verschiedenes

 

Beitragsordnung
§1 Beitragsgruppen

Es gibt vier Beitragsgruppen:
a) Aktive Mitglieder
b) Aktive Jugendliche (bis einschl. 18. Lebensjahr)
c) Aktive Azubis, Wehrpflichtige, Ersatzdienstleistende, Studenten (18. bis 27. Lebensjahr)
d) Fördermitglieder
e) Gastmitglieder

§2 Beiträge

Es gilt der folgende Jahresbeitrag:
für a) 36,00 Euro
für b) 18,00 Euro
für c) 18,00 Euro
für d) 60,00 Euro

§3 Beiträge Gastmitglieder

Die Beiträge der Gastmitglieder (§1 Nr. e) werden nach Art, Ort, Umfang und Zeitraum jeweils vom Vorstand beschlossen. Diese werden als Anlage zu dieser Beitragsordnung aufgelistet.

§4 Beitragsermäßigung durch den Vorstand

Der Vorstand kann auf Antrag beschließen, ein Mitglied vom Beitrag zu befreien oder den Beitrag zu ermäßigen. Diese Entscheidung ist jährlich zu überprüfen.

§5 Fälligkeit

Der Beitrag ist jeweils für das gesamte Geschäftsjahr im voraus zu zahlen und ist auch für das Geschäftsjahr anteilsmäßig fällig, in dem die Mitgliedschaft beginnt oder endet. Beim Austritt werden gegebenenfalls zu viel bezahlte Beiträge erstattet.

§6 Inkrafttreten

 

Diese Beitragsordnung tritt mit Beschluss der Gründungsversammlung vom 26.09.2010 in Kraft.

 

„Deutscher Cosplayförderverein“ – Der Gründungsabend: Am 26.September, um 14:00 Uhr im Haus der Jugend, Deutschherrnufer 12, 60594 Frankfurt, Raum Skyline-Deck.

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